Augen zu und durch
Bundesregierung kann keinen systematischen Missbrauch von Leiharbeit entdecken. Antwort auf Linkspartei-Anfrage offenbart geringes Erkenntnissinteresse (Jörn Boewe)
Mitte Januar hatte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) angekündigt, Hinweisen auf Missbrauch von Leiharbeit zur Lohndrückerei nachzugehen. Eine in der vergangenen Woche zugestellte Antwort ihres
Ministeriums auf eine diesbezügliche Anfrage der Linksfraktion offenbart, mit welcher Beschaulichkeit von der Leyens Ressort an diese Überprüfung herangeht.
Anlass des Versprechens waren Presseberichte über systematisches Lohndumping beim Unternehmen Schlecker. Die Drogeriekette bediente sich dazu der »Personaldienstleistungen« einer von einem ihrer ehemaligen
Manager gegründeten Zeitarbeitsfirma namens »Meniar«. Nach Informationen der Gewerkschaft ver.di hatten im vergangenen Jahr etliche Schlecker-Mitarbeiterinnen eine Kündigung erhalten – verbunden mit dem
Angebot, ihre bisherigen Tätigkeiten als Meniar-Angestellte fortzusetzen. Die Zeitarbeitsfirma würde jedoch nicht mehr den Einzelhandels -Tariflohn (12,70 Euro), sondern nur noch rund die Hälfte (6,78 Euro) zahlen.
Vor diesem Hintergrund versprach die Ministerin eine Überprüfung. Wenn sich herausstelle, »dass es Schlupflöcher und Lücken im Gesetz gibt, die Zustände in der Leiharbeit ermöglichen, die dem Zweck des Gesetzes nicht entsprechen, dann muss das Gesetz ergänzt werden«, erklärte die CDU-Politikerin in einer Pressemitteilung.
Mittels einer Kleinen Anfrage wollte die Bundestagsabgeordnete Jutta Krellmann (Die Linke) nun herausbekommen, welchen »gesetzgeberischen Handlungsbedarf« die Bundesregierung sieht, »um einen strategischen Einsatz von Leiharbeit zur Gewinnmaximierung auszuschließen«. An der Antwort fällt ins Auge, dass das Ministerium in den zwei Monaten nach der Ankündigung von der Leyens nicht sehr weit gekommen ist. »Derzeit« prüfe man »die Entwicklungen in der Zeitarbeitsbranche und die daraus zu ziehenden Schlüsse«, heißt es. »Dabei werden unterschiedliche Möglichkeiten zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs durch die Unternehmer berücksichtigt«. Zwar sei es »Anliegen« des Ministeriums, »möglichen Missbrauch von Zeitarbeit zu verhindern«, dabei gleichzeitig »aber insbesondere die Beschäftigungschancen von Zeitarbeit für Arbeitslose
zu erhalten«.
Exemplarisch schildert die Abgeordnete in ihrer Anfrage mehrere Fälle, in denen »Arbeitnehmerüberlassung« offenkundig gezielt eingesetzt wird, um die Personalkosten zu drücken. So etwa bei der in Hamburg angesiedelten Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft, einem Medienbeteiligungs-unternehmen der SPD. Die Firma, als deren Generaltreuhänderin die SPD-Bundestagsabgeordnete Barbara Hendricks fungiert, »errichtet Tochtergesellschaften dort, wo Zeitungen oder Verlage Arbeitskräfte auslagern wollen«, heißt es. Lohnunterschiede zu vergleichbaren regulären Verlagsbeschäftigten lägen teilweise bei »monatlich 1000 bis 1500 Euro brutto«. Im Aufsichtsrat sitzt Krellmann zufolge u .a. die SPD-Fraktionsvorsitzende im nordrheinwestfälischen Landtag, Hannelore Kraft.
Lapidar heißt es dazu in der Antwort des Ministeriums, die Regierung verfüge »nicht über eigene Erkenntnisse zu den geschilderten Fällen«. Aus diesem Grund könne sie »die Rechtmäßigkeit des Fremdpersonaleinsatzes nicht beurteilen«.
Unklar bleibt, welche Anstrengungen das Ministerium unternimmt, um »eigene Erkenntnisse« über die Branche zu gewinnen. »Hierzu werden Gespräche mit Tarifvertragsparteien der Zeitarbeitsbranche geführt«, heißt es
vielsagend. Eine Subventionierung von Lohndumping durch aufstockende Hartz-IV-Leistungen wird pauschal bestritten: »Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II dienen der Verwirklichung
sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit«, schreibt die Regierung. Sie würden »nicht systematisch dazu eingesetzt ›einen strategischen Einsatz von Leiharbeit zur Gewinnmaximierung‹ zu ermöglichen«.