Juttas Rede vor dem Bundestag
zur Aufhebung der Diskriminierung junger Beschäftigter bei Kündigungsfristen
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Bemerkenswert ist bei dem hier diskutierten Sachverhalt wie heutzutage eine Verbesserungen für Beschäftigte zustande kommt:
Es ist auffällig, dass nach der gerichtlich bezeugten Verfassungswidrigkeit wesentlicher Regelungen von Hartz IV, jetzt ein weiterer Fall auf dem Tisch liegt, bei dem ein Gericht den Gesetzgeber auf eine Gerechtigkeitslücke hinweisen muss.
Und was sagt das über diese und die vorangegangene Bundesregierung? Fehlt da nicht die gesellschaftliche Bodenhaftung, wenn sie stets höchstrichterliche Starthilfe benötigt, um sich überhaupt mit gesetzlich hervorgerufener Diskriminierung und Demütigung zu befassen? Oder ist das schlichtweg Ignoranz?
Um es klar zu sagen: DIE LINKE unterstützt den hier eingebrachten Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Fakt ist: Die Krise in der Realwirtschaft hat junge Beschäftigte besonders stark getroffen. Nach der Ausbildung bedarf es keiner Kündigung: man hat sie einfach nicht übernommen. Damit waren Auszubildende – neben Leiharbeitnehmerinnen und Befristeten – die ersten die in der Krise gehen mussten. Die Diskriminierung bei den Kündigungsfristen ist also nur die Spitze der prekären Situation vieler junger Beschäftigter. Und deshalb kann die Streichung von § 622 Absatz 2 Satz 2 BGB auch nur der Anfang dringend gebotenen Reformen sein. Der nächste Schritt muss die Übernahme aller Auszubildenden sein, wie es bisher nur in wenigen Tarifverträgen geregelt ist. Jugendliche brauchen ein Recht auf Ausbildung und ein Recht auf Übernahme.
Nie war der Einstieg in die Arbeitswelt mit so hohen Risiken versehen und so prekär gestaltet wie heute. Ich erinnere daran, dass junge Menschen weit überdurchschnittlich unter den befristeten Beschäftigten vertreten sind. 30 Prozent der Unter-25-Jährigen haben einen befristeten Arbeitsvertrag.
Die vorgeschlagene Änderung des Kündigungsschutzes entfaltet ihre Wirksamkeit erst ab einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten. Die Möglichkeit, kalendermäßige Befristungen ohne sachlichen Grund zu vereinbaren, lässt den Kündigungsschutz während der Dauer der Befristung faktisch leerlaufen.
Die Zukunftschancen junger Beschäftigter in diesem Land muss verbessert werden. Denn was ist denn die Folge der prekären Situation, in der die Regierung die Jugendlichen derzeit schutzlos zurück lässt? Was ist die Folge, wenn viele von ihnen nur geringfügige Beschäftigungen finden? Wenn der Berufseinstieg nicht selten nur über eine lange Kette von Praktika bei Hochschulabgängern funktioniert und die unbefristete Übernahme nach der Ausbildung oft nur Ausnahme und nicht Regel ist? Die Folge ist doch, dass eine wirkliche Lebensplanung oder auch eine Familiengründung für junge Menschen immer schwieriger oder gar unmöglich wird. Um dem entgegen zu wirken brauchen wir mehr Sicherheit, gute Arbeit und gute Löhne. Hierfür gab es in den vergangenen Jahren leider keine Mehrheit im Bundestag. Die LINKE wird alle gesetzlichen Initiativen, die in diese Richtung gehen, prüfen und unterstützen.
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