24.02.2010, geschrieben von: Marion Suhr

Von der Leyen hat Hartz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch nicht verstanden

Von der Leyen hat Hartz-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes noch nicht verstanden

"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Härtefallregelung für Arbeitslosengeld-II-Empfänger nur mit einer mehr als ungenügenden und restriktiven Anordnung reagiert", so Jutta Krellmann. Die Sprecherin für Arbeit und Mitbestimmung der Fraktion DIE LINKE erklärt dazu:

"Die Anordnung des Ministeriums sieht nur in sehr wenigen und eng begrenzten Fällen Härtefall-Leistungen vor. So wird Nachhilfeunterricht für Kinder beispielsweise nur in seltenen Fällen gewährt. Weiterhin enthält die Anordnung lediglich nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel im Ausnahmefall, Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer oder Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechts mit den Kindern. Einmalleistungen wie Waschmaschinen oder Kühlschränke werden explizit ausgeschlossen. Damit wird der Katalog der akuten Not vieler Betroffener bei weitem nicht gerecht.

Besorgniserregend ist diese Anordnung auch, weil sie die grundsätzliche Fahrtrichtung der Koalition im Umgang mit dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes andeutet. Die Bundesministerin von der Leyen scheint eine Strategie zu verfolgen, nach der jede Möglichkeit genutzt wird, um die Hartz-IV-Leistungen so niedrig wie möglich zu halten.

Fakt ist, dass die Anordnung des Ministeriums den Vorgaben des Verfassungsgerichtes kaum Stand hält und die ohnehin schon ausufernde Klagewelle gegen die Bescheide der ARGEn jetzt zu Recht anwachsen wird.

Der Antrag der LINKEN auf Erhöhung des Alg-II-Regelsatzes auf 500 Euro wurden in dem zuständigen Ausschuss heute erneut abgelehnt. Wir werden in unserem Druck für eine gerechte und existenzsichernde Grundsicherung jedoch nicht nachlassen."

MdB Jutta Krellmann
Sprecherin für Arbeit & Mitbestimmung