12.01.2010, geschrieben von: Marion Suhr

Der Fall Schlecker ist ein gesetzliches Problem

Der Fall Schlecker ist ein gesetzliches Problem

"Die Bundesarbeitsministerin von der Leyen darf sich nicht auf Einzelfallprüfungen zurückziehen" sagt Jutta Krellmann, Sprecherin der Linksfraktion für Arbeit und Mitbestimmung im Bundestag, "der Fall Schlecker zeigt, dass es einer gesetzlichen Lösung bedarf, um Lohndumping durch Leiharbeit zu unterbinden."

Der gestern angekündigte Rückzug des Drogeriediscounters Schlecker von der massenhaften Umwandlung regulärer Beschäftigung in Leiharbeit ist ein erster Erfolg des Widerstands der Schlecker-Beschäftigten und der Gewerkschaft ver.di. 
Leiharbeit ist allerdings kein Einzelfall, sondern auch in anderen Branchen verbreitet. Schuld ist die Lockerung der Gesetzgebung durch die beiden letzten Bundesregierungen. Solange Firmen wie Schlecker mit ihrer Leiharbeitspraxis auf gesetzlicher Grundlage agieren, sind Lohndumping und unwürdige Arbeitsbedingungen vorprogrammiert. Von der Leyen darf sich deshalb nicht auf moralische Appelle und Einzelfallprüfungen zurück ziehen, sondern muss aktiv werden und die Leiharbeit wieder sozial regulieren.
Um Leiharbeit wirksam zu begrenzen und Lohndumping zu verhindern, fordert die Linke gleichen Lohn für gleiche Arbeit und die Wiedereinführung der Begrenzung der Überlassungsdauer. Es kann nicht sein, dass per Gesetz Leiharbeit dauerhaft und massenhaft Beschäftigte 2. Klasse in den Betrieben ermöglicht. Hier ist der Gesetzgeber gefragt.

MdB Jutta Krellmann
Sprecherin für Arbeit & Mitbestimmung