10.12.2009, geschrieben von: Marion Suhr

Nichttariffähigkeit Christlicher Gewerkschaften

DIE LINKE begrüßt Entscheidung zur Nichttariffähigkeit Christlicher Gewerkschaften

Das Landesarbeitgericht Berlin Brandenburg hat am Montag ein Urteil des örtlichen Arbeitsgerichtes bestätigt, dass die sogenannte „Christliche“ Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Damit wird aus Sicht der LINKEN Bundestagsabgeordneten Jutta Krellmann ein erster Riegel gegen Lohndumping und Scheintarifverträge eingeschoben.

DIE LINKE hofft, dass das Urteil Beispielwirkung hat für andere Branchen, in denen christliche Gewerkschaften „Gefälligkeitstarife“ mit Arbeitgebern abgeschlossen haben.

Zuletzt kam diese so genannte Gewerkschaft mit Gefälligkeitstarifen bei der Schlecker eigenen Leiharbeitsfirma MENIAR ins Gespräch, dort sind christliche Gefälligkeitstarifverträge abgeschlossen, mit einem Stundenlohn von ca. 6,50 €. Im Fall Schlecker werden Beschäftigte in Schleckerbetrieben gekündigt und erhalten ein Arbeitsplatzangebot in einer neugegründeten XL Filiale, dann allerdings als Leiharbeitnehmer, auf Basis eines abgeschlossenen Tarifvertrages.

„Herr Schlecker und alle anderen Arbeitgeber machen nur das was rechtlich zulässig ist. Das Problem ist, dass es rechtlich zulässig ist. Deswegen brauchen wir einheitliche Mindestlöhne mit 10 €, damit kein Beschäftigter von Niedriglöhnen existieren muss.“ Krellmann weiter: „DIE LINKE greift das Wahlmotto der FDP auf; ‚Leistung muss sich wieder lohnen’, aber nicht zur Umverteilung von unten nach oben, sondern endlich mal wieder umgekehrt.“

DIE LINKE hofft, dass möglichst viele Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sich ebenfalls gegen Niedriglöhne wehren und vorsorglich und zur Vermeidung möglicher Ausschlussfristen ihre Ansprüche nach gleichem Entgelt wie die Stammbeschäftigten einfordern und geltend machen.

Dem Berliner Urteil des Landesarbeitgerichtes müssen weitere Beispiele folgen.

Hameln, den 8. Dezember 2009

Jutta Krellmann